Die Mehrheit entscheidet

Teil 3
Sind diese theoretischen Einsichten tatsächlich auch von praktischer Relevanz? Schließlich lebt der demokratisch regierte Teil der Menschheit doch augenscheinlich recht auskömmlich mit all seinen Arrowunmöglichen Verfahren zur kollektiven Entscheidungsfindung. Oder ist dies der Beherrschung besagter Kunst zuzuschreiben? Condorcet-Tripel sind durchaus nicht selten. Ihr Auftreten wird immer dann begünstigt, wenn Nichteinigung auf eine von zwei Alternativen - in der Politik sind das oft der status quo und eine (radikale) Gesetzesänderung - eine dritte Alternative als Kompromiss hervorbringt. Das "konservative" Lager reiht dann den status quo vor dem Kompromiss und diesen vor der radikalen Gesetzesänderung. Das "gemäßigt progressive" Lager reiht den Kompromiss vor der radikalen Änderung und diese vor dem status quo. Wenn das "progressive" Lager nun Kompromisse (oder Kompromissler!) verachtet, wofür es in der Geschichte viele Beispiele gibt, so wird es die radikale Änderung vor dem status quo und diesen vor dem Kompromiss reihen. Jede Alternative käme dann in jeder Position genau einmal vor: das Condorcet-Tripel. Bei annähernd gleich starken Lagern ist die Indeterminiertheit der Kollektiventscheidung dann unvermeidlich. Diese Konstellation ergab sich z.B. im Deutschen Bundestag bei der Reform des Paragraphen 218 im Jahre 1974, als die Gesetzesalternativen Fristenlösung, Indikationslösung und Beibehaltung des alten Paragraphen zur Wahl standen.
Dass Kollektiventscheidungen in der Praxis nicht als grundsätzlich problematisch angesehen werden, dürfte aber hauptsächlich dem Sachverhalt geschuldet sein, dass in der Regel ex post der mögliche Einfluss des Verfahrens auf eine Entscheidung gar nicht festgestellt werden kann. Es fehlt die hierzu notwendige Kenntnis der individuellen Präferenzen (was das Problem natürlich nur verdeckt). Doch ist dies nicht immer so. Eine wichtige kollektive Entscheidung aus der jüngeren deutschen Geschichte, von der mit ziemlicher Sicherheit gesagt werden kann, dass sie wesentlich, wenn nicht gänzlich vom gewählten Abstimmungsverfahren herbeigeführt wurde - und weniger von den Präferenzen der Bundestagsabgeordneten als Träger des Volkswillens -, stellt die Wahl Berlins zur Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland am 20. Juni 1991 dar.
Der Bundestag hatte zwischen drei Anträgen zu entscheiden: dem Antrag für Bonn (Bundesstaatslösung), dem Antrag für Berlin (Vollendung der Einheit Deutschlands) und dem Kompromissvorschlag (Konsensantrag Berlin/Bonn mit Parlamentssitz Berlin und Regierungssitz Bonn). Die individuellen Präferenzen der Abgeordneten sind in diesem Falle ungewöhnlich gut dokumentiert. Alle Abgeordneten hatten sich im Vorfeld klar erklärt, 99 Abgeordnete redeten in der Debatte und 107 weitere gaben ihre geplanten Debattenbeiträge zu Protokoll. Außerdem benötigte der Deutsche Bundestag aufgrund der (erst am Vorabend beschlossenen!) Tagesordnung drei namentliche Abstimmungen, um aus den drei Anträgen einen auszuwählen. Dies erlaubt die Rekonstruktion der Reihung der drei Anträge für jeden einzelnen der 659 Abgeordneten, die an der Stichwahl zwischen Berlin und Bonn teilnahmen.
Die verwandte Variante der Mehrheitswahl ergab Berlin als knappen Sieger mit 328:320 Stimmen (bei einer Enthaltung). Wären aber dieselben 659 individuellen Abgeordneten- Präferenzen mit dem Borda-Verfahren aggregiert worden, so wäre Bonn der klare Sieger gewesen. Der Grund liegt darin, dass Bonn sehr viel mehr erste Ränge und nur unwesentlich weniger dritte Ränge in den individuellen Präferenzordnungen als Berlin einnahm, und die mit Abstand wenigsten zweiten Ränge hatte. Bonn-Befürworter waren also entschiedener für Bonn als Berlin-Befürworter für Berlin waren. Diesen Intensitätsunterschied erfasst die Borda-Regel, nicht aber das Mehrheitsverfahren. Dieses ermittelte Berlin als Sieger, weil die meisten Befürworter des Konsensantrages an zweiter Stelle den Berlin-Antrag hatten und daher nach dessen Ausscheiden in der Stichwahl für Berlin stimmten. Hätte man das in den Vereinigten Staaten viel verwandte Zustimmungsverfahren (approval voting) benutzt, in dem jeder Wähler jeder für ihn akzeptablen Alternative eine Stimme geben kann, so hätten dieselben Abgeordnetenpräferenzen den Konsensantrag zum klaren Sieger gekürt. Die harten Bonn-Befürworter hätten nur für Bonn gestimmt, die meisten Berlin-Befürworter hätten aber auch mit der Konsenslösung leben können und für Berlin und den Konsensantrag gestimmt. Zusammen mit den Konsens-Befürwortern hätten sie diesem Antrag eine klare Mehrheit gebracht. Auf der Grundlage derselben Debatte und Argumente sowie derselben Abgeordnetenpräferenzen über die drei eingebrachten Anträge ist also jeder Antrag als der kollektive Wille des Volkes legitimierbar! Die drei unterschiedlichen Aggregationsverfahren sind nach Arrow gleich gut bzw. gleich schlecht (jedes erfüllt übrigens vier der fünf Axiome).
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