Prof. Dr. Friedrich Goetze DMV , Prof. Dr. Andreas Eichler 1 Vorsitzender GDM und Gerwald Heckmann Vorsitzender MNU uebergeben Udo Mechalik Generalsekretaer der Staendigen Konferenz der Kulturminister der Laender Ihre Handlungsempfehlung ABDRUCK HONORARFREIUdo Michallik (li.), Generalsekretär der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder und Torsten Heil, KMK-Pressesprecher, Foto: Charles Yunck Die Kultusministerkonferenz hat bei ihrer 371. Plenarsitzung am 15.10.2020 eine Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen beschlossen und wird diese in einem nächsten Schritt der Ministerpräsidentenkonferenz vorlegen. Beschrieben werden in insgesamt 44 Artikeln zentrale Fragen der Qualitätssicherung, übergreifende Grundsätze der Bildung und Erziehung in den Ländern, die Aufgaben der an Schule Beteiligten, allgemeine Regelungen wie die Ferienregelung, die Gliederung und Organisation des Schulsystems und Fragen der Lehrerbildung.

Dr. Stefanie Hubig, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und rheinland-pfälzische Bildungsministerin erklärte: „Heute ist ein historischer Tag für die Bildung in Deutschland. Die KMK hat mit der Ländervereinbarung und mit der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission wegweisende Entscheidungen getroffen, die weit über den heutigen Tag hinauswirken und den Bildungsstandort Deutschland nachhaltig stärken werden. Die Menschen haben den Wunsch nach mehr Einheitlichkeit bei der Bildung und diesem Wunsch kommen wir nach. Wir legen eine Ländervereinbarung vor, die sich ganz klar zur Zusammenarbeit der Länder bekennt und uns zu mehr Transparenz, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit führt. Im Vordergrund stehen die Qualität und die inhaltliche Weiterentwicklung des gesamten Bildungswesens. Das war ein Kraftakt für alle Beteiligten, aber wir haben es geschafft – neben dem Management einer Krise, wie sie das Nachkriegsdeutschland noch nicht erlebt hat. Die Ergebnisse der heutigen KMK-Sitzung zeigen, dass der deutsche Bildungsförderalismus stark ist. Die Ländervereinbarung betont die gemeinsame Struktur des Bildungssystems in Deutschland und den Willen über die gesamte Bildungskette hinweg noch mehr zusammenzuwachsen.“

Susanne Eisenmann, baden-württembergische Kultusministerin und Koordinatorin der unionsgeführten Bildungsministerien sagte: „Mit der Vereinbarung schaffen wir mehr Verbindlichkeit in der länderübergreifenden Verantwortung für das Bildungswesen. Qualität - Vergleichbarkeit - Transparenz. Das sind unsere gemeinsamen Ziele, die uns von Anfang an dabei geleitet haben. Nach intensiven Verhandlungen haben wir uns auf länderübergreifend einheitliche Standards und verbindliche Regelungen in der Bildung geeinigt. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Stärken unseres föderalen Bildungswesens für die Zukunft leistungsfähig zu machen.“

Ties Rabe, Hamburgs Bildungssenator und Sprecher der SPD-Kultusminister ergänzte: „Ich freue mich besonders, dass die Ländervereinbarung unter anderem die bessere Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse und Schulformen zwischen den Ländern regelt. So verabreden wir beispielsweise neue und wegweisende Schritte zur Angleichung des Abiturs. Ab 2023 sollen in allen Ländern 50 Prozent aller schriftlichen Abituraufgaben in den Kernfächern aus einem gemeinsamen, länderübergreifenden Aufgabenpool entnommen werden. Ab 2025 wird diese Regelung auch auf die naturwissenschaftlichen Fächer ausgeweitet. Zugleich sollen die Regelungen der Oberstufen angeglichen werden. Auch in anderen Bereichen der Bildung setzt die Ländervereinbarung neue Impulse. So vereinbaren wir eine Stärkung der Rolle der Frühkindlichen Bildung und weitere Maßnahmen zur strukturellen Vergleichbarkeit der Sekundarstufe I.“

Besonders hervorzuheben ist, dass mit dem Abkommen die Länder eine „Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz“ einrichten. Aufgabe dieser Einrichtung ist die Beratung der Länder in Fragen der Weiterentwicklung des Bildungswesens und des Umgangs mit seinen Herausforderungen, insbesondere bei der Sicherung und Entwicklung der Qualität, bei der Verbesserung der Vergleichbarkeit des Bildungswesens sowie bei der Entwicklung mittel- und längerfristiger Strategien zu für die Länder in ihrer Gesamtheit relevanten Bildungsthemen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission nimmt eine interdisziplinäre, längerfristige, systemische Perspektive entlang der Bildungsbiografie ein. Sie wird zunächst befristet eingerichtet. Über die Fortsetzung der Einrichtung wird auf der Grundlage einer Evaluation entschieden. Näheres wird durch eine Verwaltungsvereinbarung geregelt. In Verbindung mit der Ländervereinbarung haben sich die Länder in der Kultusministerkonferenz auf eine Reihe von „Politischen Vorhaben“ verständigt, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. 

Mit der „Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz“ soll eine unabhängige Kommission von Wissenschaftlern – genau, wie es ein „Nationaler Bildungsrat", den es nun nicht mehr geben wird vorsah – die Beratung der Bildungspolitik durch die Wissenschaft auf eine neue Grundlage stellen. Der Journalist Jan-Martin Wiarda macht darauf aufmerksam, dass auf der Pressekonferenz, auch auf Nachfrage, kaum auf die „Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonfrenz" eingegangen wurde. Wiarda sagt: „Dabei könnte ausgerechnet die Kommission der eigentliche große Wurf werden." Hier mehr dazu

Das Regelwerk: Die Ländervereinbarung tritt an die Stelle des „Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik auf dem Gebiete des Schulwesens“ (sog. Hamburger Abkommen) vom 28. Oktober 1964 i. d. F. vom 14. Oktober 1971. Dieses 50 Jahre alte Abkommen der Ministerpräsidenten wurde in den letzten Jahrzehnten von der Kultusministerkonferenz weiterentwickelt, wenn es jeweils aktuelle Herausforderungen verlangten. Das Abkommen stellt die Zusammenarbeit der Länder auf eine gemeinsame Grundlage.

Quelle: Presseinfo der KMK vom 15.10.2020: https://bit.ly/3lXS9Bu
Fotoquelle: Archivbild von der KMK-DMV-Pressekonferenz am 05.06.2019, Fotograf: Charles Yunck.
B. Klompmaker

 

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